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08. Juli 2010

Artikel im Bund, 08.07.2010

Das neue Interview mit Beat Straubhaar, Präsident

Spitalliste 2010 für dynamische Leistungsplanung ungeeignet

diespitäler.be: Der Kanton Bern tut sich mit der Anpassung der Spitalliste an die geltenden rechtlichen Bestimmungen schwer. Welche Aufgabe erfüllt die Spitalliste überhaupt?

Beat Straubhaar: Nach Art. 39 KVG haben die Kantone eine Pflicht zur Planung einer bedarfsgerechten Spitalversorgung. Spitäler werden nur zugelassen, wenn sie die im KVG aufgeführten Anforderungen erfüllen und „auf der nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliederten Spitalliste des Kantons aufgeführt sind“.  

Warum ist es im Kanton Bern bisher nicht gelungen, eine Spitalliste in Kraft zu setzen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt?

Gemäss dem Entscheid des Bundesrates zur Beschwerde von santésuisse gegen die Spitalliste 2007 des Kantons Bern genügt diese den Anforderungen von Art. 39 KVG nicht, weil sie für die einzelnen Spitäler keine Bettenzahlen und auch keine anderweitigen Kapazitätszuweisungen festsetzt. Nach dem revidierten KVG müssen die kantonalen Spitalplanungen künftig zum Beispiel auch auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestützt sein. Die Spitalliste 2007 hält weder das bisherige noch das künftige Recht ein. Weil auch die vom Regierungsrat beschlossene Spitalliste 2009 keine verbindliche Kapazitätszuweisung enthält, legte das Bundesverwaltungsgericht dem Regierungsrat im Rahmen eines weiteren Beschwerdeverfahrens nahe, diese Spitalliste aufzuheben, was dieser mit Beschluss vom 6. Mai 2009 auch tat.  

Im Augenblick ist ein neuer Entwurf der Spitalliste in Vorbereitung, die der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzen möchte. Welche wesentlichen Änderungen enthält dieser Entwurf aus der Sicht von diespitäler.be?

Der Regierungsrat schlägt zwei Varianten vor, wie die gemäss Art. 39 KVG erforderlichen Kapazitätszuweisungen in die Spitalliste 2010 eingebaut werden sollen: Variante 1 enthält Kapazitäten in Form von Leistungsmengen, Variante 2 in Form von Bettenzahlen.  

Welche Variante ziehen diespitäler.be vor?

Die Spitalliste 2010, die der Regierungsrat jetzt in Kraft setzen will, erfüllt zwar die formellen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes, ist aber fast ausschliesslich vergangenheitsbezogen aufgebaut und berücksichtigt die künftige Entwicklung kaum. Sie entspricht daher nicht den von uns gewünschten dynamischen Planungszielen, die sich auf einen längerfristigen Prozess ausrichten.

Grundsätzlich ist es richtig, wenn der Kanton nun eine Leistungsplanung verfolgt, welche die Bettenbedarfsplanung ablösen soll. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Zuteilung von Leistungsmengen auf die einzelnen Institutionen als alleinige Grundlage jedoch (noch) ein untaugliches Mittel. Sie ist rückwärts bezogen und geht nicht auf die Dynamik des Gesundheitswesens ein. Die Vorgabe von Bettenzahlen lässt kaum einen sachlich nachvollziehbaren Planungshintergrund erkennen. Erst die Verbindung zwischen der Leistungsplanung und der Bettenplanung, mit der mit klaren, für alle geltenden Kriterien die Leistungsmengen in Betten überführt würden, könnte eine dynamische Spitalplanung ermöglichen. Im Augenblick ziehen daher diespitäler.be Variante 2, die Kapazitäten in Form von Bettenzahlen festzulegen, vor.  

Ist eine Spitalplanung, wie sie Art. 39 KVG vorgibt, notwendig und zweckmässig?

Mit der neuen Spitalfinanzierung mit leistungsbezogenen Fallpauschalen, die in der Schweiz ab 2012 flächendeckend eingeführt und auch die Investitionen umfassen wird, soll die stationäre medizinische Versorgung als Folge von mehr Wettbewerb effizienter erfolgen. Es ist unter dieser Voraussetzung nicht ganz nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber trotzdem in Art. 39 an der Spitalplanung festhält und nicht den Markt wirken lässt.

Der Auftrag der Kantone zur Spitalplanung besteht aber jetzt und muss bestmöglich erfüllt werden. Im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung wäre für die Spitäler rasch eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu den künftigen Rahmenbedingungen wichtig. Die vorgeschlagene Spitalliste 2010 gibt aber keine Hinweise, welche Spitäler in der Zukunft einen Platz auf der Spitalliste erhalten und welche Kriterien künftig für einen Platz auf der Liste Anwendung finden werden. Damit werden die Spitäler des Kantons Bern bei der Vorbereitung auf die neue Spitalfinanzierung behindert und handeln sich möglicherweise einen unnötigen Wettbewerbsnachteil ein.  

Was fordern diespitäler.be konkret und zusammengefasst für die Spitalliste 2010?

diespitäler.be verlangen für die Spitalliste 2010, dass die Kapazitäten in Form von Bettenzahlen angegeben werden. Die  Bettenzahl muss dabei mit den Leistungszahlen korrelieren, die in der Zukunft nötig sein werden. Die künftigen Leistungszahlen werden insbesondere durch demographische, technische und epidemiologische Einflüsse bestimmt werden. Damit wird die Forderung, eine Leistungsplanung als Grundlage für die Erstellung einer Spitalliste zu verwenden, erfüllt. Im Weiteren verlangen diespitäler.be die Einführung einer minimalen Bettenzahl, die für die Aufnahme auf die Spitalliste zwingend gelten soll. Die Bettenzahl ist als Steuerungsgrösse bis zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Instrumenten beizubehalten, die den Casemix als qualitativen und quantitativen Indikator zulassen.