Actualité :

04. mars 2012

«Aus der Praxis für die Praxis»: Austausch zwischen Forschung und Praxis

Spitalliste Kanton Bern

Runder Tisch für die Erarbeitung einer neuen Spitalliste

Medienmitteilung Kanton Bern vom 18.05.2009

Für die Spitalliste 2010 konnte man sich auf die zugrunde liegenden Spielregeln einigen und unbestritten war die baldmöglichste Aufnahme der beiden Geburtshäuser. Dies ist das wichtigste Ergebnis des Runden Tisches zur Erarbeitung der Spitalliste 2010 für den Kanton Bern, zu dem Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, eingeladen hat. Über die Grundsätze und Eckwerte der neuen Spitalliste diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler des Kantons Bern.

Eine Einigung über die wesentlichen Eckpunkte der Spitalliste 2010: Dieses Ziel verfolgte der Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kanton Bern, Regierungsrat Philippe Perrenoud, mit der Einladung der Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler zu einem Runden Tisch. Ab dem Jahre 2012 müssen Spitallisten den neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, Teilrevision Spitalfinanzierung) angepasst werden.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass diese Zeit optimal genutzt werden soll, um zukunftsorientierte Lösungen zu finden. In einem ersten Schritt, wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion baldmöglichst einen Entwurf für eine Spitalliste 2010 erarbeiten, die Kapazitäten abbildet. Die Teilnehmenden haben die dazu notwendigen Kriterien diskutiert: Leistungsindikatoren, Datengrundlagen, Art der Kapazitätsbegrenzung. Diese Liste soll die aktuell geltende Liste aus dem Jahr 2005 ersetzen.

Gleichzeitig herrschte Konsens darüber, dass der Dialog im Hinblick auf die Liste ab 2012 weitergeführt werden muss. Im Besonderen müssen die Kriterien unter Einbezug von verbesserten Daten verfeinert werden.

Schliesslich soll für die beiden auf der Spitalliste 2005 nicht aufgeführten Geburtshäuser Luna und Villa Oberburg eine rasche Lösung herbeigeführt werden.

Zur Vorgeschichte: Der Regierungsrat hat im Dezember 2008 die Spitalliste 2009 für den Kanton Bern verabschiedet. Gegen diesen Beschluss sind drei Beschwerden eingegangen. Unter anderem rügte der Verband der Krankenversicherer, Santésuisse, dass diese Liste nicht verbindliche Kapazitäten für die einzelnen Spitäler festlegt. Am 25. Februar 2009 hat der Bundesrat eine gleichlautende Beschwerde gegen die Vorgänger-Spitalliste von 2007 gutgeheissen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beim Bundesverwaltungsgericht, das neu für die Behandlung von Rügen gegen die Spitalliste zuständig ist, eine Sistierung des Verfahrens beantragt. Er versicherte gleichzeitig, bis Ende 2009 eine neue Liste mit verbindlichen Kapazitätszuweisungen für alle Spitäler in Kraft zu setzen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die beantragte Sistierung ablehnte, hat der Regierungsrat am 6. Mai beschlossen, die angefochtene Spitalliste 2009 aufzuheben. Dadurch bleibt die auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Spitalliste weiterhin gültig, die den Spitälern ebenfalls keine verbindlichen Kapazitäten zuweist.  

Regierungsrat hebt die Spitalliste 2009 auf

Medienmitteilung Kanton Bern, 14.05.2009

Der Regierungsrat hat die Aufhebung der Spitalliste 2009 beschlossen. Diese Liste ist beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Bis Ende des Jahres soll eine neue Liste mit verbindlichen Kapazitäten für die Spitäler im Kanton Bern vorliegen. Dazu hat Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, Vertreter der Spitäler und Krankenversicherer zu einem runden Tisch am 18. Mai 2009 eingeladen.

Der Regierungsrat hat im Dezember des letzten Jahres die Spitalliste 2009 für den Kanton Bern verabschiedet. Gegen diesen Beschluss sind drei Beschwerden eingegangen. Unter anderem rügte der Verband der Krankenversicherer, dass diese Liste nicht verbindliche Kapazitäten für die einzelnen Spitäler festlegt. Im Februar 2009 hat schliesslich der Bundesrat eine gleichlautende Beschwerde gegen die Vorgänger-Spitalliste von 2007 gutgeheissen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beim Bundesverwaltungsgericht, das neu für die Behandlung von Rügen gegen die Spitalliste zuständig ist, eine Sistierung des Verfahrens beantragt. Er versicherte gleichzeitig, bis Ende dieses Jahres eine neue Liste mit verbindlichen Kapazitätszuweisungen für alle Spitäler in Kraft zu setzen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Regierungsrat beantragte Sistierung abgelehnt. Es empfiehlt dem Regierungsrat, die Spitalliste 2009 aufzuheben. Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid. Es ist ihm damit nicht möglich, die angefochtene Spitalliste erst aufzuheben, wenn eine neue Liste vorliegen wird. Der Regierungsrat hat daher die Aufhebung der angefochtenen Spitalliste beschlossen. Gültig bleibt dadurch die auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Spitalliste, die den Spitälern ebenfalls keine verbindlichen Kapazitäten zuweist.

Der Startschuss für die Erarbeitung der neuen Spitalliste erfolgt am 18. Mai 2009. Für diesen Tag hat Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler zu einem runden Tisch eingeladen. Bei dieser Zusammenkunft sollen Grundsätze und Eckwerte zur Ausgestaltung der neuen Spitalliste 2010 besprochen werden, mit dem Ziel, die unterschiedlichen Standpunkte näher zu bringen.  

Bis Ende 2009 soll eine neue Spitalliste vorliegen

Medienmitteilung Kanton Bern vom 26.03.2009

Bis Ende dieses Jahres soll der Kanton Bern eine neue Spitalliste haben. Das hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen. Diese neue Spitalliste soll den Beschwerdeentscheid des Bundesrates berücksichtigen und verbindliche Zuweisungen von Kapazitäten oder Leistungsmengen für die einzelnen Spitäler enthalten. Im Rahmen dieses Verfahrens will Regierungsrat Philippe Perrenoud Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler zu einem runden Tisch einladen.

Ende Februar hat der Bundesrat eine Beschwerde des Verbandes der Krankenversicherer, Santésuisse, gutgeheissen und die Spitalliste 2007 des Kantons Bern aufgehoben. Er bemängelte die fehlenden Kapazitätszuweisungen für die einzelnen Spitäler. Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, betonte an einer Medienkonferenz von heute Donnerstag (26. März 2009), dass der Beschwerdeentscheid den Kanton Bern vor keine unlösbaren Probleme stelle. Bereits bis anhin sei die Leistungsmenge vom Kanton bei den öffentlichen Spitälern mit Hilfe der Leistungsverträge gesteuert worden. Bei den Privatspitälern sei die Anzahl der Betten aufgrund der Betriebs-bewilligung definiert. Der Regierungsrat habe zur Kenntnis genommen, dass dies dem Bundesrat nicht genüge. Kritisch äusserte sich der Gesundheitsdirektor zur Tatsache, dass der Bundesrat 25 Monate Zeit benötigte, um über die Beschwerde zu befinden. Dies führte dazu, dass der Regierungsrat noch vor Vorliegen des Beschwerdeentscheids per 2009 eine neue Spitalliste verabschiedet hat, um die bernische Versorgungsplanung 2007-2010 umzusetzen. Diese Spitalliste enthält in einem Anhang Kapazitätszuweisungen für die einzelnen Leistungserbringer, die allerdings nicht verbindlich sind. Letzteres bewog Santésuisse dazu, auch gegen diese Liste Beschwerde zu erheben. Ausserdem erhoben zwei Leistungserbringer Beschwerde gegen diese Spitalliste.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht beantragt, die in Bezug auf die Spitalliste 2009 laufenden Verfahren zu sistieren und ihm mitgeteilt, dass der Regierungsrat beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine neue Spitalliste zu verabschieden.

Nach der Ansicht von Regierungsrat Philippe Perrenoud sollten alle Beteiligten ihre Ressourcen für die bevorstehende Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung 2012 einsetzen, statt diese in Beschwerdeverfahren zu binden. Aus diesem Grund will er Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler zu einem runden Tisch einladen. Ziel dieses runden Tisches ist es, eine Einigung über die Ausgestaltung der neuen Spitalliste zu erreichen.