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08. Juli 2010

Artikel im Bund, 08.07.2010

Statuten

Inhaltsverzeichnis

1. Name und Sitz

Unter dem Namen "die spitäler.be" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz beim jeweiligen Präsidenten/Präsidentin.

2. Zweck

Zweck des Vereins ist es:

  • Vertretung von Somatik, Psychiatrie und Rehabilitation in der Oeffentlichkeit und bei interessierten Organisationen
  • Politisches Lobbying für die Marke "die Spitäler.be"
  • Verfassen von Stellungnahmen zu politischen Vorlagen
  • Vertretung von Arbeitgeber-Interessen gegenüber Arbeitnehmer-Vereinigungen

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über Zuwendungen aller Art.

4. Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind die RSZ des Kantons Bern, L’ Hôpital du Jura bernois SA, das Inselspital, die UPD, das Psychiatriezentrum Münsingen, die SP JBB, das Berner REHAZentrum, die Berner Klinik Montana und die Klinik Bethesda.

5. Beendigung der Mitgliedschaft

Ein Austritt aus dem Verein ist gestützt auf eine schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand auf das Ende eines Kalenderjahres möglich.

Ein Mitglied kann von der Generalversammlung ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins schadet oder das Vereinsleben nachhaltig stört. Vor einem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören.

6. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand.

7. Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens zwei Wochen im Voraus unter Beilage einer Traktandenliste zur Generalversammlung ein. Anträge seitens Mitglieder sind dem Vorstand rechtzeitig einzureichen.

Der Vorstand kann zudem jederzeit zu einer ausserordentlichen Generalversammlung einladen, sofern er dies als notwendig erachtet. Überdies kann 1/5 der Mitglieder die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

Die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident / die Präsidentin den Stichentscheid.

Über alle Verhandlungen ist zumindest ein Beschlussprotokoll zu führen.

Die einstimmige schriftliche Zustimmung der Mitglieder ist dem Vereinsbeschluss gleichgestellt.

8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus den CEOs/Direktoren/Direktorinnen der RSZ, des Inselspitals und des HJB, der Psychiatrischen und der Reha-Kliniken. Der Präsident / die Präsidentin, bzw. der Vizepräsident/die Vizepräsidentin werden von der Generalversammlung für ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und vollzieht die Generalversammlungsbeschlüsse. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung.

Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid.

Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied die mündliche Beratung verlangt wird.

9. Mitgliederbeitrag und Haftung

Der Mitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung jährlich festgelegt.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vereinsmitglieds ist ausgeschlossen.

10. Vereinsjahr

Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr und zwar vom 01.01. bis 31.12..

11. Auflösung des Vereins

Der Verein wird durch Vereinsbeschluss aufgelöst (Art. 76 ZGB). Erforderlich ist die absolute Mehrheit der Mitglieder.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung eines allfälligen Liquidationsüberschusses.

12. Inkrafttreten der Statuten

Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 22. November 2007 abgenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.


Der Präsident

Beat Straubhaar

Der Vizepräsident

Bruno Guggisberg