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08. Juli 2010

Artikel im Bund, 08.07.2010

Bildung eidgenössisch

Das Bildungssystem im Gesundheitswesen auf Bundesebene unterscheidet zwischen universitären und nicht-universitären Gesundheitsberufen. Diese stützen sich einerseits auf das Medizinalberufegesetz (MedBG) und andererseits auf das Berufsbildungsgesetz (BBG).

Universitäre Gesundheitsberufe

Für den Bereich der universitären Gesundheitsberufe ist die Abteilung Gesundheitsberufe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zuständig. Die Medizinalberufe, insbesondere deren Aus- und Weiterbildung sowie deren Berufsausübung, werden im Medizinalberufgesetz (MedBG) und dem dazu gehörenden Verordnungspaket geregelt. Zu den Medizinalberufen gehören:

  • Humanmediziner/in
  • Zahnmediziner/in
  • Veterinärmediziner/in
  • Apotheker/in
  • Chiropraktiker/in

Nicht-universitäre Gesundheitsberufe

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufsbildung im Jahr 2004 ist die Kompetenz und Koordination der nicht-universitären Gesundheitsberufe von den Kantonen und der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zum Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT) übergegangen. Die Sekundarstufe II macht neu einen Einstieg in den Bereich der Gesundheitsberufe direkt nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit möglich.