Gesundheitspolitik Schweiz
Mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) hat auch der Bund massgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung in den Kantonen.
Mit der Revision des KVG, die am 1.Januar 2008 in Kraft getreten ist, wird in der Schweiz flächendeckend ein neues Spitalfinanzierungssystem mit leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG = Diagnosis Related Groups) eingeführt. Am 1.Januar 2009 treten die für den Vollzug der neuen Spitalfinanzierung nötigen Änderungen der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) und der Verordnung über die Krankenversicherungen (VKK) in Kraft. Bis 2012 soll das neue Finanzierungssystem DRG umgesetzt sein. Für den technischen Vollzug der neuen Spitalfinanzierung wurde die SwissDRG AG gegründet. Aktionäre sind die GDK, santésuisse, FMH und die Vereinigung der schweizerischen Krankenhäuser (H+).
Für die Umsetzung der Gesundheitspolitik auf eidgenössischer Ebene ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig.
