Runder Tisch für die Erarbeitung einer neuen Spitalliste
Medienmitteilung Kanton Bern
18.05.2009
Für die Spitalliste 2010 konnte man sich auf die zugrunde liegenden Spielregeln einigen und unbestritten war die baldmöglichste Aufnahme der beiden Geburtshäuser. Dies ist das wichtigste Ergebnis des Runden Tisches zur Erarbeitung der Spitalliste 2010 für den Kanton Bern, zu dem Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, eingeladen hat. Über die Grundsätze und Eckwerte der neuen Spitalliste diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler des Kantons Bern.
Eine Einigung über die wesentlichen Eckpunkte der Spitalliste 2010: Dieses Ziel verfolgte der Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kanton Bern, Regierungsrat Philippe Perrenoud, mit der Einladung der Vertreterinnen und Vertreter der Krankenversicherer und der Spitäler zu einem Runden Tisch. Ab dem Jahre 2012 müssen Spitallisten den neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, Teilrevision Spitalfinanzierung) angepasst werden.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass diese Zeit optimal genutzt werden soll, um zukunftsorientierte Lösungen zu finden. In einem ersten Schritt, wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion baldmöglichst einen Entwurf für eine Spitalliste 2010 erarbeiten, die Kapazitäten abbildet. Die Teilnehmenden haben die dazu notwendigen Kriterien diskutiert: Leistungsindikatoren, Datengrundlagen, Art der Kapazitätsbegrenzung. Diese Liste soll die aktuell geltende Liste aus dem Jahr 2005 ersetzen.
Gleichzeitig herrschte Konsens darüber, dass der Dialog im Hinblick auf die Liste ab 2012 weitergeführt werden muss. Im Besonderen müssen die Kriterien unter Einbezug von verbesserten Daten verfeinert werden.
Schliesslich soll für die beiden auf der Spitalliste 2005 nicht aufgeführten Geburtshäuser Luna und Villa Oberburg eine rasche Lösung herbeigeführt werden.
Zur Vorgeschichte: Der Regierungsrat hat im Dezember 2008 die Spitalliste 2009 für den Kanton Bern verabschiedet. Gegen diesen Beschluss sind drei Beschwerden eingegangen. Unter anderem rügte der Verband der Krankenversicherer, Santésuisse, dass diese Liste nicht verbindliche Kapazitäten für die einzelnen Spitäler festlegt. Am 25. Februar 2009 hat der Bundesrat eine gleichlautende Beschwerde gegen die Vorgänger-Spitalliste von 2007 gutgeheissen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beim Bundesverwaltungsgericht, das neu für die Behandlung von Rügen gegen die Spitalliste zuständig ist, eine Sistierung des Verfahrens beantragt. Er versicherte gleichzeitig, bis Ende 2009 eine neue Liste mit verbindlichen Kapazitätszuweisungen für alle Spitäler in Kraft zu setzen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die beantragte Sistierung ablehnte, hat der Regierungsrat am 6. Mai beschlossen, die angefochtene Spitalliste 2009 aufzuheben. Dadurch bleibt die auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Spitalliste weiterhin gültig, die den Spitälern ebenfalls keine verbindlichen Kapazitäten zuweist.
