Krankenversicherung: Bundesrat nimmt Kenntnis von Kostensenkungsmassnahmen
Medienmitteilung EDI, 06.05.2009
Der Bundesrat hat heute eine Aussprache über die vom Eidg. Departement des Innern (EDI) vorgeschlagenen Massnahmen zur Eindämmung der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung geführt. Zudem beauftragte er das EDI eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes vorzubereiten.
Der Anstieg der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) war 2008 und 2009 höher als er von den Versicherern eingeschätzt wurde. Deshalb setzten diese zu tiefe Prämien an und die Ausgaben überstiegen in der Folge die Einnahmen. Zudem führte die schwierige Situation zu Verlusten der Versicherer und zu tieferen Reserven. Um die Kostensteigerung einzudämmen, schlägt das EDI verschiedene gesetzgeberische Massnahmen vor. Einige wurden bereits im April an einem Runden Tisch mit Vertretern der Gesundheitsdirektorenkonferenz, von santésuisse, der Spitäler und der Ärzteschaft diskutiert. Folgende Massnahmen stehen im Vordergrund:
- Einrichtung von telefonischen Beratungsdiensten durch alle Versicherer, damit alle Versicherten eine kostenlose erste Anlaufstelle haben
- Einführung eines Behandlungsbeitrages von 30 Franken für die ersten sechs Besuche bei einem Arzt oder einer Ärztin
- Erteilung der Kompetenz an den Bundesrat zur Senkung der Tarife bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung
- Leistungsaufträge für Spitalambulatorien
- Der Bundesrat begrüsst eine ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrages von 200 Mio. Franken zur Verbilligung der Prämien für die Jahre 2010 und 2011.
Es wird später entschieden, in welchem Rahmen diese Massnahme verwirklicht wird. Der Bundesrat hat über die vorgeschlagenen Massnahmen eine Aussprache geführt und das EDI beauftragt, noch vor den Sommerferien ein entsprechendes Gesetzespaket zuhanden des Parlaments auszuarbeiten.
