Rückblick Sommersession 2009
Zulassungsstopp für Ärzte
Der Nationalrat hat mit 95:55 Stimmen entschieden, den auf Ende Jahr auslaufenden Zulassungsstopp für neue Arztpraxen um zwei Jahre zu verlängern. Der Stopp, der bis zum 31. Dezember 2011 gelten soll, wird auf Spezialärzte beschränkt, die Grundversorger werden ausgenommen, neu soll er aber auch für Spezialärzte in Spitalambulatorien gelten. Nach dem Nationalrat entschied sich auch der Ständerat für eine Verlängerung des Zulassungsstopps um zwei Jahre mit denselben Nebenbedingungen. Die Verlängerung des Zulassungsstopps wurde in der Schlussabstimmung sowohl von National- wie auch von Ständerat angenommen.
Mehr Transparenz bei Swissmedic
Die Motion von Ständerat Altherr, zur Transparenz bei Swissmedic wurde vom Nationalrat angenommen, nachdem sie schon vom Ständerat in der Frühjahrssession gutgeheissen wurde. Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Heilmittelgesetzes eine Änderung vorzuschlagen, wonach das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) bei seinen Verfahren (speziell Arzneimittel- Zulassungsverfahren) grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet ist, sofern keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Bundesrat beantragte anfangs dieses Jahres die Ablehnung der Motion.
Motion: Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise
Die Motion von Nationalrat Meinrado Robbiani wurde vom Ständerat angenommen. Durch die Motion soll der Bundesrat aufgefordert werden, so rasch wie möglich diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs zur Teilrevision des Bundesgesetzes über dieKrankenversicherung (KVG) betreffend der Arzneimittelpreise wiederaufzunehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. So liessen sich die Anstrengungen, die vom zuständigen Departement auf diesem Gebiet bereits heute unternommen werden, noch verstärken. Aufzunehmen ist insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen Überprüfung der Arzneimittelpreise. Die Modalitäten des Vergleichs der Preise mit den entsprechenden Preisen in den europäischen Referenzländern könnten ebenfalls straffer geregelt werden.
Forschung am Menschen
Erneut mussten sich National- und Ständerat mit der Differenzbereinigung zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen befassen. Mit dem neuen Verfassungsartikel soll der Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen erhalten. Damit wird bezweckt, Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung zu schützen, dies unter Berücksichtigung der Forschungsfreiheit und der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft. Nach dem sich der Ständerat für die Verwendung des Begriffs „Biologie und Medizin in der Forschung“ anstatt „biomedizinische Forschung“ entschieden hat und damit dem Nationalrat gefolgt ist, blieb nur noch eine Differenz bestehen. Der Nationalrat lehnte es aber ab, in der Frage der Erwähnung der Forschungsfreiheit dem Ständerat zu folgen und den Satz über die Forschungsfreiheit zu streichen. Der Ständerat will dieses, bereits verfassungsmässig verankerte Recht, nicht doppelt festigen. Der Nationalrat hält aufgrund der Verständlichkeit des Artikels, über den später das Volk abstimmen wird, an der Nennung der Forschungsfreiheit fest. Die Differenzen sind somit noch nicht vollständig bereinigt und der Verfassungsartikel muss in der nächsten Session erneut in den Ständerat.
Dringliche Debatte zur Gesundheitspolitik
Artikel NZZ 11.06.2009: Gesundheitssprechstunde ohne eindeutige Therapie - Dringliche Nationalratsdebatte zum drohenden "Prämienschock"
»Die dringlichen Interpellationen der Parteien zum Prämienanstieg finden Sie
hier.
»Den gesamten Wortlaut der Debatte finden Sie im
Amtlichen Bulletin.
Quellen:
- www.economiesuisse.ch (Sessionsbericht)
- www.parlament.ch (Amtliches Bulletin)
